§ 38 Abs. 3 BSIG
NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Für Geschäftsführung und Vorstand, am BSI-Curriculum ausgerichtet.
ab 249 € netto pro Person
Inhalte und Preise →Startseite / Schulungen
Online-Compliance-Schulungen · NIS-2 · CRA
Drei Online-Schulungen für Geschäftsleitung, Informationssicherheit und Produktentwicklung. Mit Lernkontrollen, nummerierter Teilnahmebescheinigung und Nachweisunterlagen, die vor Aufsicht und Prüfung bestehen.
Das Programm auf einen Blick
Jede Schulung endet mit einer prüfbaren Bescheinigung. Sie buchen einzelne Plätze oder eine Teamlizenz für bis zu fünf Personen.
§ 38 Abs. 3 BSIG
Für Geschäftsführung und Vorstand, am BSI-Curriculum ausgerichtet.
ab 249 € netto pro Person
Inhalte und Preise →§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG
Für die Leitung der jährlichen Übung zur Vorfallbewältigung.
ab 149 € netto pro Person
Inhalte und Preise →VO (EU) 2024/2847
Für Produkt, Entwicklung und Security bei Herstellern.
ab 199 € netto pro Person
Inhalte und Preise →So funktioniert es
Sie buchen Plätze je Schulung. Ihr Ansprechpartner erhält einen Zugang zum Schulungsportal.
Jede Person erhält einen persönlichen Einladungslink, ohne Passwort und auf jedem Gerät nutzbar.
Lektionen mit Lernkontrollen, bestanden ab 75 %. Der Fortschritt wird gespeichert.
Teilnahmebescheinigung als PDF per E-Mail, mit Nummer und Online-Echtheitsprüfung.
§ 38 Abs. 3 BSIG · am BSI-Curriculum ausgerichtet
Cyberrisiken beurteilen. Maßnahmen umsetzen lassen und überwachen. Den Nachweis führen.
Geschäftsführer und Vorstände wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen. Nach § 38 Abs. 3 BSIG müssen sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Vermittelt wird Steuerungskompetenz, keine Technik.
Vorbereitung zum eigenen Unternehmen (Pflicht) → sechs Module → Bescheinigung → Nachbereitung mit Beschlüssen.
Betroffenheit, Dienste, OT, Konzern, Dienstleister
Umsetzen und überwachen, Bußgeld, Business Judgement Rule
Werte, Schutzziele, Risikoübersicht, Restrisiken
Zehn Maßnahmen in sechs Bereichen, Maßnahmenregister
§§ 32–35 BSIG, 24 h / 72 h, drei Entscheidungsfälle
Regelbericht, BSI-Prüfung, Leitfragen, Beschlüsse
Nachweis: Die Teilnahmebescheinigung nennt Person, Funktion, Unternehmen, Zeitraum, Bearbeitungszeit, Ergebnisse, Kursstand und den Bezug zu § 38 Abs. 3 BSIG, im Anhang alle Lektionen mit Ergebnis und Kompetenzzuordnung. Echtheit online prüfbar.
249 € netto pro Person
Empfohlen
349 € netto pro Person
1.190 € netto für bis zu 5 Personen
1.790 € netto für bis zu 5 Personen
Preise netto zzgl. USt. Am BSI-Curriculum für eine Geschäftsleitungsschulung nach NIS-2 ausgerichtet; keine Zertifizierung oder Zulassung durch das BSI.
§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG · Übung zur Vorfallbewältigung
Die Schulung für alle, die die jährliche Planübung zu Vorfallbewältigung und Notfallplanung leiten: vom Szenario bis zum prüffähigen Übungsprotokoll.
Informationssicherheitsbeauftragte, IT-Leitung sowie Verantwortliche für Notfall- und Krisenmanagement in wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen. Ausgerichtet am BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG, mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 als Leitfaden.
Nachweis: Teilnahmebescheinigung mit Nummer und Online-Prüfung als rollenbezogene Schulung der Übungsleitung nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG. Sie ersetzt nicht die Geschäftsleitungsschulung nach § 38 Abs. 3 BSIG.
149 € netto pro Person
Empfohlen
590 € netto für bis zu 5 Personen
990 € netto für bis zu 5 Personen
Preise netto zzgl. USt. Die Schulung bereitet die Übungsleitung vor; die Durchführung der Übung in Ihrem Unternehmen ist nicht enthalten und kann gesondert beauftragt werden. Keine Rechtsberatung.
Cyber Resilience Act · VO (EU) 2024/2847 · BSI TR-03183-2
Software-Stücklisten erstellen, pflegen und nachweisen, dazu die weiteren Herstellerpflichten bis zur CE-Kennzeichnung.
Produktverantwortliche, Entwicklung sowie Security- und Risikoverantwortliche bei Herstellern von Produkten mit digitalen Elementen. Die Meldepflichten nach Art. 14 CRA gelten seit dem 11. September 2026, alle übrigen Pflichten ab dem 11. Dezember 2027.
Was eine SBOM ist und warum die CRA sie verlangt
Komponenten, PURL, Hashwerte, Aufbewahrung
CycloneDX und SPDX, VEX, Vorgaben der TR-03183-2
Pipeline, Überwachung, Meldung nach Art. 14
Rollen, Risiko, Anhang I, CE, Aufsicht
Zusammenfassung, nächste Schritte, Abschluss-Quiz
Rechtsstand: VO (EU) 2024/2847, deutsches Durchführungsgesetz (vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen, BSI als Marktüberwachungsbehörde) und BSI TR-03183-2. Nachweis: prüfbare Teilnahmebescheinigung; sie belegt die Schulung, nicht die Konformität eines Produkts.
199 € netto pro Person
Empfohlen
790 € netto für bis zu 5 Personen
1.290 € netto für bis zu 5 Personen
Preise netto zzgl. USt. Die CRA kennt keine persönliche Schulungspflicht; die Schulung unterstützt die Umsetzung der Herstellerpflichten. Grundlage: Kurs „CRA SBOM Fundamentals“ aus open-isms (AGPL-3.0), bearbeitet und erweitert. Keine Rechtsberatung.
Prüferblick statt Standard-E-Learning
Heinrich Markus Schulte, IT-Auditor und Sachverständiger für Informationssicherheit und Resilienz, mit mehr als 30 Jahren operativer IT-Praxis. Die Schulungen zeigen nicht nur, was im Gesetz steht, sondern welche Informationen, Entscheidungen und Nachweise in der Prüfung tatsächlich zählen.
Häufige Fragen
Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen müssen nach § 38 Abs. 3 BSIG regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Cyberrisiken und Risikomanagementpraktiken beurteilen zu können. Die Schulung von IT-Leitung oder Informationssicherheitsbeauftragten ersetzt das nicht.
Nein. Die Geschäftsleitungsschulung ist am BSI-Curriculum für eine Geschäftsleitungsschulung nach NIS-2 ausgerichtet. Alle Schulungen sind eigenständige Angebote des Sachverständigenbüros Schulte und keine Zertifizierung oder Zulassung durch das BSI.
Jede teilnehmende Person erhält einen persönlichen Einladungslink, ohne Passwort und auf jedem Gerät nutzbar. Der Fortschritt wird gespeichert; bestanden ist eine Lernkontrolle ab 75 %. Die Teilnahmebescheinigung kommt als PDF per E-Mail, mit Nummer und Online-Echtheitsprüfung.
Nein. Die Tabletop-Schulung ist eine rollenbezogene Schulung der Übungsleitung nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG. Die Schulungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG erfüllt sie nicht.
Der Cyber Resilience Act kennt keine persönliche Schulungspflicht. Die CRA-Schulung unterstützt Hersteller bei der Umsetzung ihrer Pflichten, etwa der SBOM nach Anhang I Teil II Nr. 1 und der Meldepflichten nach Art. 14. Die Bescheinigung belegt die Schulung, nicht die Konformität eines Produkts.
Der Zugang gilt 12 Monate einschließlich Updates. Alle drei Schulungen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Plätze anfragen
Wählen Sie Schulung und Paket. Sie erhalten ein Angebot mit Rechnung; nach der Buchung richtet das Büro den Zugang zum Schulungsportal ein.
Mehr als fünf Teilnehmende oder mehrere Schulungen? Schreiben Sie es in die Nachricht.
Die Schulungen sind eigenständige Angebote des Sachverständigenbüros Schulte und keine Zertifizierung oder Zulassung durch das BSI. Keine Rechtsberatung.