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HGB § 316 · § 316a

IT-Prüfung im Jahresabschluss

Rechnungslegung ist IT-gestützt, also ist jede Abschlussprüfung auch eine IT-Prüfung. Als CISA-zertifizierter IT-Auditor liefere ich die technische Analyse, die das Prüfungsurteil trägt.

Grafische Darstellung der Rechnungslegungssysteme mit Vorsystemen, Logistik, Nebenbüchern, Hauptbuch und Reporting

PRÜFBEREICHE

Was ich im Rahmen der Abschlussprüfung prüfe

ITGC

IT-General-Controls

Zugriff, Berechtigungen, Änderungen, Backup und Recovery.

ERP

Anwendungsprüfung

Buchhaltungs- und ERP-Systeme, Schnittstellen und Vorsysteme.

PROZESS

Prozessprüfung

Debitoren, Kreditoren und Zahlungsverkehr.

GOBD

Datensicherheit

Integrität und Ordnungsmäßigkeit nach GoBD.

BCM

IT-Resilienz

Notfallmanagement und Wiederanlauffähigkeit.

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Wer prüfungspflichtig ist

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen nach den Größenklassen des § 267 HGB der Prüfpflicht. Maßgeblich ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Kleinere Unternehmen können sich freiwillig prüfen lassen und profitieren ebenso.

  • Früherkennung von IT- und Compliance-Risiken
  • Nachweis der Ordnungsmäßigkeit gegenüber Banken, Aufsicht und Investoren
  • Stärkeres internes Kontrollsystem und Prozesssicherheit
Größenklassen nach HGB und EU-Definition – und was sie für das IT-Audit bedeuten
Unternehmensart Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeitende Rechtsgrundlage Prüfungspflicht Relevanz für das IT-Audit (CISA)
Einzelkaufmann–≤ 800.000 €
und ≤ 80.000 € Jahresüberschuss
–§ 241a HGBKeineVon der Buchführungspflicht befreit. Freiwillige IT-Audits möglich, um IT- und Datenschutz-Compliance nachzuweisen.
Kleinstkapitalgesellschaft≤ 0,45 Mio. €≤ 0,9 Mio. €≤ 10§ 267a HGBKeineKeine gesetzliche Prüfung, aber empfehlenswert zur Vorbereitung auf Wachstum und Fördermittel.
Kleine Kapitalgesellschaft≤ 7,5 Mio. €≤ 15 Mio. €≤ 50§ 267 Abs. 1 HGBFreiwilligIT-Audit unterstützt bei GoBD-, DSGVO- und DORA-Vorgaben.
Mittelgroße Kapitalgesellschaft≤ 25 Mio. €≤ 50 Mio. €≤ 250§ 267 Abs. 2 HGB
§ 316 HGB
Gesetzlich vorgeschriebenIT-Prüfungen bilden die Grundlage für das Urteil des Wirtschaftsprüfers (IDW PS 951, 330, 850).
Große Kapitalgesellschaft> 25 Mio. €> 50 Mio. €> 250§ 267 Abs. 3 HGB
§ 316 HGB
Gesetzlich vorgeschriebenUmfassende IT-Prüfung notwendig; CISA bewertet ITGC, IT-Sicherheit und Compliance-Strukturen.
Kapitalgesellschaft & Co. KGnach Größenklasse der KapGnach Größenklasse der KapGnach Größenklasse der KapG§ 264a i. V. m. § 316 HGBGesetzlich vorgeschriebenPrüfung nach HGB § 316 analog KapG; IT-Systemprüfung erforderlich.
Konzernabschluss> 25 Mio. € netto
> 30 Mio. € brutto
> 50 Mio. € netto
> 60 Mio. € brutto
> 250§ 293 HGB
§ 316a HGB
Gesetzlich vorgeschriebenCISA unterstützt bei der Konzern-IT-Systemprüfung, Datenaggregation und Systemintegration.
EU-KMU „klein“≤ 10 Mio. €≤ 10 Mio. €< 50Empfehlung 2003/361/EGKeineFreiwillige IT-Audits zur Stärkung von Sicherheit, Compliance und Kreditwürdigkeit.
EU-KMU „mittel“≤ 43 Mio. €≤ 50 Mio. €< 250Empfehlung 2003/361/EGTeilweise / EmpfehlungIT-Audit zur Vorbereitung auf regulatorische Prüfungen, z. B. DORA, NIS2.

Schwellenwerte nach HGB in der Fassung seit 17.04.2024, anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024. Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt. Konzern: netto nach Konsolidierung, brutto vor Konsolidierung. EU-KMU nach Empfehlung 2003/361/EG: Mitarbeiterzahl einhalten und zusätzlich Umsatz oder Bilanzsumme.

Rollen und Prüfungsstruktur nach HGB § 316 und § 316a: Bilanzprüfung und IT-Prüfung durch CISA

MEINE ROLLE

IT-Sachverständiger im Prüfungsteam

Bei gesetzlichen Prüfungen arbeite ich als IT-Sachverständiger oder Teil des Prüfungsteams, nicht als gesetzlicher Abschlussprüfer. Bei freiwilligen Prüfungen trete ich eigenständig auf.

IDW PS 330 IDW PS 850 IDW PS 951 ISA [DE] 315 (rev.) ISAE 3000 GoBD

FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN

IT-Prüfungskapazität für Ihre Kanzlei, ohne eigene Spezialisten einzustellen

Ich unterstütze kleine und mittlere WP-Gesellschaften in der Prüfungssaison: risikoorientiert, termintreu und dokumentiert im Format Ihrer Arbeitspapiere.

Planbar

Feste Kontingente für die Saison, auf Abruf für Spitzen.

Prüferkonform

Vorgehen nach IDW PS 330 und ISA [DE] 315, sauber dokumentiert.

Unabhängig

Keine Beratung beim selben Mandanten, keine Interessenkonflikte.

Zusammenarbeit anfragen Profil für Wirtschaftsprüfer herunterladen
„Heinrich Markus Schultes tiefes technisches Wissen und sein regulatorisches Verständnis sind unübertroffen. Seine Einblicke waren für unser IT-Audit von unschätzbarem Wert.“
Martin Otten · Leitender Prüfer, WPNO Köln

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