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IT-Beratungsleistungen bei Insolvenzverfahren oder Buchprüfungen
Fehlende IT-Systeme oder GDPdU-Daten können im Insolvenzfall zu massiven Haftungs-, Steuer- und Compliance-Risiken führen. Das Sachverständigenbüro Schulte sichert Ihre digitalen Daten rechtssicher, prüfbar und nachvollziehbar – für Insolvenzverwalter, Prüfer und Gläubiger. Wir schützen Werte, schaffen Transparenz und sichern die digitale Grundlage des Verfahrens.
Unsere IT-Module für Sicherheit, Ordnung und Transparenz im Insolvenzfall
Unsere IT-Module sichern den geordneten Ablauf im Insolvenzfall – von Datensicherung bis Systemfortführung. Sie helfen, rechtliche Pflichten zu erfüllen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Transparenz für Insolvenzverwalter und Gläubiger zu schaffen. Jedes Modul ist einzeln nutzbar oder als Gesamtpaket kombinierbar – flexibel, nachvollziehbar und auf Ihre Situation mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt.
Modul 1. IST-Analyse der bestehenden IT-Landschaft
  • Durchführung einer Vor-Ort-Analyse der IT-Infrastruktur
  • Erfassung bestehender IT-Systeme, Hardware, Software und Netzwerkinfrastruktur
  • Identifikation von relevanten Schwachstellen und Risiken
Modul 2. Erstellung einer IT-Architekturübersicht
  • Dokumentation der bestehenden IT-Landschaft
  • Ermittlung von Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten
  • Aufzeigen von möglichen Verbesserungen für den Insolvenzverwalter
Modul 3. Durchführung einer Datensicherung
  • Sicherung aller relevanten Daten und Server (nach Absprache und Detaillierung der Anforderungen)
  • Besprechung mit dem Kunden zur genauen Definition der zu sichernden Daten (z. B. E-Mails, bestimmte Dokumente)
  • In kleineren Umgebungen erfolgt eine vollständige Sicherung; bei größeren Umgebungen detaillierte Planung erforderlich
  • Standardmäßig erfolgen die Sicherungen als Windows Server Backup Images (zusätzliche Formate nach Absprache möglich)
Modul 4. GDPdU-Export für JET-Analyse
  • Export steuerrelevanter Daten gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
  • E-Mail-Zugriff durch die Betriebsprüfung - Export der E-Mails und/oder Messenger-Nachrichten mit steuerlich relevanten Bezug gem. § 147 Abs. 6 AO **
  • Durchführung des Exports in mehreren Iterationen zur Qualitätssicherung
  • Bereitstellung der exportierten Daten für die JET-Analyse
  • Z1 - Z3 Zugriff nach § 147 Abs. 6 AO*
  1. unmittelbaren „nur lesenden“ Datenzugriff (Z1)
  2. mittelbaren Datenzugriff auf Auswertungen, Vorgabe vom Prüfer (Z2)
  3. Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten (Z3).
* Die Kosten, die dem Steuerpflichtigen durch die vom Außenprüfer angeforderte Überlassung von Daten oder die Einrichtung des zum Datenabruf notwendigen Zugriffs entstehen, muss er im Sinne der „Mitwirkungspflicht von Steuerpflichtigen“ selbst tragen.
CISA Certified Text auf blauem Hintergrund.
Mann in Anzug und Brille tippt auf Laptop mit Text „NOTFALLPLAN IT-GOVERNANCE BSI 200-4“ und Diagramm.
Modul 5. JET-Analyse***
  • Die Durchsicht der GDPdU-Daten ist ein wichtiger Schritt, um potenzielle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in den Finanzdaten eines Unternehmens zu identifizieren
  • Bei der Prüfung dieser Daten werden spezifische Muster und Abweichungen gesucht, die auf problematische Buchungen oder unerlaubte Praktiken hinweisen könnten
  • Zu den häufigsten Auffälligkeiten gehören: Management Override, auffällige Buchungstexte, auffällige Beträge, Durchsicht von Benutzern etc.
  • Nach der Analyse wird der JET-Bericht erstellt
***Die Analyse auf Basis der IDEA Software für Datenanalyse von Caseware durchgeführt.
Modul 6. Aufrechterhaltung des IT-Betriebs
  • Sicherstellung des IT-Betriebs während der Übergangsphase
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung kritischer Systeme
  • Begleitung von IT-relevanten Entscheidungen im Insolvenzprozess
Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Schulte für Ihre unabhängige IT-Prüfung – klar, verständlich und praxisnah.
**Wichtige Rechtsgrundlagen!
Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht
Grundsatz der Einzelaufzeichnung und Pflicht zur Datensicherung
Datenzugang und Zumutbarkeit
Umfang der Datenherausgabe und Datenschutz
Grenzen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
DSGVO und unionsrechtliche Harmonisierung
Zusammenfassendes Ergebnis
Ablauf der Leistungserbringung beim
Sachverständigenbüro Schulte
„Im Insolvenz- oder Buchprüfungsfall fall zählt jede Minute: Das Sachverständigenbüro Schulte sichert IT-Systeme, Daten und Prozesse, stellt den Betrieb stabil und rechtskonform sicher – für Insolvenzverwalter eine entscheidende Unterstützung, um Haftungsrisiken zu vermeiden und eine geordnete, nachvollziehbare IT-Abwicklung zu gewährleisten.“
Normaler Ablauf der Leistungserbringung
Erstgespräch mit Ansprechpartner
Termin zur IST-Aufnahme vor Ort
Datensicherung und GDPdU-Export
JET-Analyse
Erstellung eines Protokolls
Meldung des JET-Analyse-Ergebnisses an den Insolvenzverwalter
Überganbe der Datenträger an den Insolvenzverwalter bzw. Auftraggeber
„Digitale Ordnung statt Datenchaos – das Sachverständigenbüro Schulte sichert, was zählt: Ihre IT, Ihre Daten und Ihre Rechtssicherheit im Insolvenzfall.“
Mann in Anzug und Brille hält blaues Kabel und Klemmbrett in einem dunklen Serverraum mit Bildschirmen.
Hinweise für den Insolvenzverwalter: Daten sichern, IT inventarisieren, Betrieb sicherstellen, Regeln einhalten.
Hinweise
  1. Die Anforderungen an die Datensicherung und die zu exportierenden Daten sind oft unklar und müssen im Detail abgestimmt werden.
  2. Standardmäßig erfolgt die Sicherung als Windows Server Backup Image, das ohne IT-Personal nicht direkt einsehbar ist.
  3. Es wird empfohlen, frühzeitig eine genaue Spezifikation der benötigten Daten mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.